ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. FÜR EINEN GEPLANTEN PRODUKTIONSTAG KANN EINE OPTION AUSGESPROCHEN WERDEN. DIE OPTION VERFÄLLT, WENN EINE FESTBUCHUNG DURCH EINEN DRITTEN MÖGLICH IST UND DER OPTIONIERTE TERMIN AUCH NACH RÜCKFRAGE BEI DEM AUFTRAGGEBER, MIT DEM DIE OPTION VEREINBART WURDE, NICHT ZU EINER FESTEN BUCHUNG FÜHRT. EINE BUCHUNG IST EINE VERBINDLICHE BESTÄTIGUNG FÜR DEN AUFTRAG. BEI EINER FIXEN BUCHUNG WIRD DAS VOLLE HONORAR DAS VEREINBART WURDE FÄLLIG.
2. ES KANN FÜR HALBE TAGE (4 STUNDEN) ODER GANZE TAGE (9 STUNDEN) GEBUCHT WERDEN. OVERTIME WIRD FÜR JEDE ANGEFANGENE STUNDE AB DER ERSTEN STUNDE NACH DER VEREINBARTEN ARBEITSZEIT BERECHNET.DER STUNDENSATZ BETRÄGT 15 % DES VEREINBARTEN TAGESSATZES BZW. 30 % DES VEREINBARTEN HALBTAGESSATZES.
3. IST BEI INLANDSREISEN EINE ANREISE AM VORTAG ODER ABREISE AM FOLGETAG ERFORDERLICH ODER DAUERT EINE REISE ZUM UND VOM PRODUKTIONSORT PRO TAG MEHR ALS 4 STUNDEN ODER LIEGT DER PRODUKTIONSORT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, SO WERDEN REISETAGE MIT 50% VON DER GAGE BERECHNET.
BEI DER BUCHUNG VON FLUGTICKETS MÜSSEN IMMER TARIFE MIT GRPÄCK GEBUCHT WERDEN.
4. DER AUFTRAGGEBER MUSS ALLE ANFALLENDEN REISEKOSTEN , PARKGEBÜHREN UND ÜBERNACHTUNGEN TRAGEN.FAHRTEN MIT DEM EIGENEN PKW ERDEN MIT 0,35 EURO PRO GEFAHRENEN KILOMETER BERECHNET.ANFALLENDE MATERIALKOSTEN KÖNNEN ZUSÄTZLICH ZU DEM VEREINBARTEN HONORAR BERECHNET WERDEN.
5. BEI BUCHUNGEN IN DEUTSCHLAND WIRD EINE SPESENPAUSCHALE VON 30 EURO PRO ARBEITSTAG, OFFTAG UND REISETAG BERECHNET. BEI BUCHUNGEN IN EUROPA BETRÄGT DIE SPESENPAUSCHALE JEWEILS 50 EURO PRO TAG. BEI BUCHUNGEN AUSSERHALB VON EUROPA BETRÄGT DIE SPESENPAUSCHALE 100 EURO PRO ARBEITSTAG , OFFTAG UND REISETAG. DIE SPESENPAUSCHALE WIRD NICHT BERECHNET WENN FÜR VERPFLEGUNG IN FORM VON FRÜHSTÜCK, MITTAGESSEN UND ABENDESSEN GESORT WIRD.
6. AUF DIE IN RECHNUNG GESTELLTEN HONORARE UND SONSTIGEN NEBENKOSTEN IST DIE JEWEILS DIE GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER VON 19% ZU ZAHLEN.WERDEN BELEGE WIE ZUM BEISPIEL TAXIRECHNUNGEN MIT 7% BESTEUERT WERDEN DIESE (7%) ABGEZOGEN UND DER NETTOBERAG MIT 19% AUF DER VON MIR GESTELLTEN ENDRECHNUNG BESTEUERT. DIE TAXIFAHRT WIRD DABEI ZUR DIENSTLEISTUNG DIE VON MIR ERBRACHT WIRD UND SOMIT TEIL MEINES AUFTRAGES.
SKONTO WIRD NICHT GEWÄHRT. DIE KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNGSABGABE IST UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE IN DER RECHNUNG GESONDERT AUSGEWIESEN IST, VOM AUFTRAGGEBER ZUSÄTZLICH ZU ENTRICHTEN UND NICHT IM HONORAR ENTHALTEN.
ES WERDEN MAHNGEBÜHREN VON 5% DES RECHNUNGSBETRAGES BERECHNET AB DER ERSTEN MAHNUNG. WEITERE 5% WERDEN JEWEILS AUF DIE ZWEITE UND DIE LETZTE MAHNUNG BERECHNET.
7. ES BESTEHT EIN ANSPRUCH, BEI VERÖFFENTLICHUNG DER ARBEITEN ALS URHEBER GENANNT ZU WERDEN (HAIR & MAKE UP - MAX ROMAN) . BEI VERSTOSS GEGEN DIESE NENNUNGSVERPFLICHTUNGEN IST EIN AUFSCHLAG VON 100% AUF DAS VEREINBARTE HONORAR ZU ZAHLEN.
8. ES BESTEHT DIE BERECHTIGUNG, DIE FOTOGRAFIEN UND BEWEGTE AUFNAHMEN DER ZUSAMMENARBEIT ZUR EIGENWERBUNG ZU NUTZEN. DAS PRODUZIERTE MATERIAL KANN AUF DER HOMEPAGE (WWW.MAXROMAN.DE), FACEBOOK, INSTAGRAM, TIKTOK ODER ANDEREN SOZIALEN NETZWERKEN GENUTZT WERDEN UM DIE MAKE UP UND HAAR ARBEITEN ZU REPRÄSENTIEREN. DAS GEMEINSAM PRODUZIERE BILDMATERIAL MUSS DAZU ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN UND IN DER GEWÜNSCHTEN QUALITÄT DIGITAL ZUGESENDET WERDEN.
9.DER AUFTRAGGEBER MUSS SICHER STELLEN, DASS DER AUFTRAGNEHMER AUSREICHEND VERSICHERT IST FÜR UNFÄLLE AM ARBEITSPLATZ, DREHORTEN, SHOOTINGLOCATIONS SOWIE AN UND ABREISEN.